Es ist das Jahr 2025. Der Israel-Lobbyist und ehemalige Bundestagsabgeordnete Hartmut Ebbing (FDP) wird mit Videos von sexueller Gewalt an Kindern erwischt. Er verbreitete sie sogar, so die Anklage.
Dann schreibt er einen Brief an die Staatsanwaltschaft Berlin und das Amtsgericht Tiergarten. In dem Brief bittet Ebbing darum, dass keine öffentliche Gerichtsverhandlung angesetzt wird. Unter anderem wegen seiner Prominenz, wichtiger aber: Damit die Deutsch-israelische Gesellschaft keinen Schaden nimmt. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) ist die einflussreichste und aggressivste Lobbygruppe Israels in Deutschland, die sich selbst als „pro-zionistisch“ beschreibt und laut Reporter ohne Grenzen die deutsche Presse unter Druck setzt, nicht israelkritisch zu berichten. Und Hartmut Ebbing ist ihr Vorstandsmitglied und Schatzmeister.
Der Staat willigte ein und verurteilte ihn im Februar 2025 ohne Öffentlichkeit zu lediglich 10 Monaten auf Bewährung und er blieb Schatzmeister der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG). Die Öffentlichkeit erfuhr nichts.
Ebbing musste nun aber wieder vor Gericht. Erneut wegen Pädokriminalität. Er soll ein 7-jähriges Kind missbraucht haben. Gemeinsam mit der Mutter des Kindes, seiner damaligen Partnerin, einer Lehrerin. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn dafür im März zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Auch die Partnerin wurde verurteilt.
In seinem vorherigen Brief an die Justiz in Berlin berief sich Ebbing auf den „7. Oktober“ und betonte, es wäre wichtig, Schaden von der Deutsch-israelischen Gesellschaft abzuwenden, berichtet die Zeit. Ebbing wandte also die „Aber Hamas”-Methode in einem Fall von Kindesmissbrauch an.
Erst nachdem die zweite Anklage in Braunschweig bekannt wurde, also knapp ein Jahr nach der ersten Verurteilung, trat Hartmut Ebbing aus der FDP aus und gab seinen Posten als Schatzmeister der DIG ab. Knapp ein Jahr lang verwaltete ein verurteilter Pädophiler die Gelder der pro-israelischen Lobbygruppe, die zu großen Teilen auch aus deutschen Steuergeldern stammen. Der Staat pumpte weiter Geld in die DIG. Allein im Jahr 2025 erhielt die DIG trotz Ebbings Verurteilung rund eine Million Euro Steuergelder von der Bundesregierung und vom Land Berlin.
Wäre Ebbing nicht in Braunschweig erneut angeklagt worden, dann wäre womöglich nichts hiervon rausgekommen. Und Ebbing würde weiterhin mit deutschen Steuergeldern für israelische Verbrechen werben.
In der „Bremer Erklärung” der DIG von September 2024 forderte Hartmut Ebbing, dass Israel Gaza „vollständig erobern” soll, Boykottaufrufe gegenüber Israel unter Strafe gestellt werden sollen, Deutschland Israel Waffen liefern soll oder auch dass Moscheen und israelkritische Medien unter Umständen geschlossen/verboten werden sollen.
Demokratiefeindliche und menschenverachtende Positionen. In der DIG aber nicht ungewöhnlich.
Obwohl Ebbing fast ein Jahr lang wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie verurteilt war, behaupten sowohl DIG als auch FDP, von nichts gewusst zu haben. In einer Pressemitteilung der DIG zeigt sie sich “entsetzt” über die Vorwürfe und distanziert sich von Ebbing. Trotz vorheriger Verurteilung war Ebbing über Monate hinweg bis zuletzt auf der Webseite des Israel-Lobbyvereins DIG die zweitwichtigste Figur.
Nach Angaben der DIG gehörte Ebbing während seiner Bundestagszeit zudem Kuratorien der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas sowie der Stiftung Neue Synagoge Berlin, Centrum Judaicum an. Damit war er in Gremien vertreten, die politische Kontakte, Förderentscheidungen und öffentliche Deutungskämpfe rund um Erinnerungspolitik mitprägen.
Kurz: Ebbing war einer derjenigen, die dem Land erklären wollen, was Antisemitismus sei und was nicht. Dass er dafür in keiner Weise qualifiziert war, ja charakterlich gänzlich inkompetent war, spielte nie eine Rolle.
Der dreifache Vater Ebbing wurde in Berlin geboren, war 2019-2021 Abgeordneter der FDP im Bundestag, ist evangelisch und behauptete als Abgeordneter, sich für Jugendschutz einzusetzen. Hauptberuflich war er Steuerberater.