@Liebe Frau Özoğuz,
vielen Dank für den Link und die Klarstellung – ich habe den Correctiv-Artikel gelesen.
Gut, dass Sie keine Kinderehen befürworten.
Die Debatte 2016/17 drehte sich aber genau darum: Sollen solche Ehen in „Einzelfällen“ (soziale Gründe, Unterhalt, Vermeidung von „gesellschaftlichem Verlust“) toleriert werden – oder pauschal ungültig bleiben?
Die klare Antwort: Kinderehen sind und bleiben in Deutschland verboten – ohne jede Ausnahme. Kulturelle Herkunft spielt keine Rolle. Die betroffenen minderjährigen Mädchen haben andere Sorgen als die „Integration“ ihrer Ehemänner: Sie verlieren Bildung, Gesundheit, Autonomie und ihre Kindheit. Viele Ehen sind Zwang.
Aktuelle Fakten aus dem Ausländerzentralregister (AZR), Stichtag 31.12.2024 (Bundestags-Drucksache 21/1058):
Insgesamt 279 minderjährige Ausländer*innen als „verheiratet“ registriert.
Alle 16–17 Jahre alt (keine unter 16).
Herkunft:
Ukraine: 124
Syrien: 67
Afghanistan: 20
Bulgarien: 12
Guinea: 10
28 weitere Staatsangehörigkeiten mit je 5 Fällen oder weniger.
Quelle:
dserver.bundestag.de/btd/21/010/210… (Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, Juli 2025).
Es gibt derzeit keine öffentlich verfügbaren neueren offiziellen Zahlen als diese vom 31.12.2024.
Die Zahlen sind seit dem klaren Gesetz von 2017 stark zurückgegangen – genau weil wir konsequent durchgreifen. Das muss so bleiben: Keine Hintertüren, keine „Einzelfallprüfungen“ aus falscher Rücksicht auf Herkunft oder Tradition.
Kinderschutz ist nicht verhandelbar. Wer das anders sieht, schützt am Ende nicht die Mädchen, sondern die Traditionen, die sie unterdrücken.
Freundliche Grüße!